Kosten und Kostenerstattung

Als approbierter Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche bin ich im Arzt-/ Psychotherapeutenregister (gemäß §4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eingetragen.

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PKV

oder Selbstzahler

Als psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr werden die Kosten für eine Psychotherapie von den meisten privaten Krankenversicherungen getragen. Hierbei ist wichtig, dass der Therapieantrag vor dem 21. Lebensjahr erfolgt und kann dann weiter geführt werden. Die Beihilfestelle erstattet die Therapiekosten bei indizierter Behandlung grundsätzlich.
Vor dem ersten Termin sollte bereits Kontakt zur privaten Krankenversicherung aufgenommen werden, um zu erfahren, wie viele Psychotherapieeinheiten nach dem jeweiligen individuell vereinbarten Versicherungsvertrag erstattet werden. Zudem sollten die Antragsformulare für eine Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung angefordert werden. Beim Ausfüllen des Antrags unterstütze ich gerne.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich an den Patienten, bzw. die Patientin. Die Eltern/VertragspartnerInnen verpflichten sich eine termingerechte, vollständige Rechnungsbegleichung – innerhalb von 14 Tagen – vorzunehmen, unabhängig davon, ob bereits eine Erstattung der PKV, bzw. ggf. der Beihilfe erfolgt ist.
Die Rechnung kann Ihrerseits anschließend bei der jeweiligen privaten Krankenkasse zwecks Erstattung eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Gebührenordnung wird von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung herausgegeben.

Ich biete die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Fall entfällt die Antragstellung bei der Krankenkasse.

Vorteile:

Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt – ein direkter Start ist leichter möglich.
Es erfolgt keine Weitergabe von persönlichen Daten an die Krankenversicherung – hierdurch wird die Therapie nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt. Dies kann evtl. von Vorteil sein, wenn ein späterer Wechsel in eine private Kasse angestrebt wird, da eine Psychotherapien leider häufig ein Ausschlusskriterium zum Wechsel sein kann.
Unabhängig von der Krankenkasse kann die Frequenz, die Sitzungslänge und der Zeitraum, inkl. gewünschter Pausen, der Therapietermine vereinbart werden.
Nach einer bereits beendeten Psychotherapie folgt meist eine zweijährigen Sperrfrist seitens der Krankenkasse. Hier kann ich Selbstzahlenden eine Fortführung und Perspektivenwechsel anbieten.
Wichtig ! Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sogenannte “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich an den Patienten, bzw. die Patientin. Die Eltern/VertragspartnerInnen verpflichten sich eine termingerechte, vollständige Rechnungsbegleichung – innerhalb von 14 Tagen – vorzunehmen.

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Kostenüberblick (Stand 12/2025)

Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Zur Transparenz können Sie die aktuell gültige Fassung einsehen unter:

„Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ – Stand 1. Juli 2024

Danach werden die ersten Sitzungen als „Psychotherapeutische Sprechstunde“ mit dem 2,3-fachem Satz 2 x 25 Minuten nach 812 analog mit 2x 67,03€ =134,06 € in Rechnung gestellt.

In der Diagnostikphase (Stunde 2-5) werde zusätzliche Fallziffern, wie u.a. die 807 analog, 856, 860, sowie 855A aufgerufen und in Rechnung gestellt.
Sollten Sie Fragen zu den Ziffern, deren Anwendung und den voraussichtlichen Kosten – insbesondere als SelbstzahlerIn – haben, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Vereinbaren Sie einen Termin mit mir.

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